go-digital Sichern Sie sich einen 50% Zuschuss vom BMWi für Ihre Digitalisierung

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Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. digital.manufaktur steht Ihnen als ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) autorisiertes Beratungsunternehmen bei diesem Vorhaben zur Seite.

Was ist das go-digital Förderprogramm?

Die Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags stellt eine große Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dar. digital.manufaktur begleitet den Mittelstand in diesem Prozess: Von der Analyse bis hin zur Umsetzung.

Die go-digital Förderung erleichtert dabei den Einstieg und unterstützt finanziell die Beratungs- und Umsetzungsleistung in drei Modulen. Sie profitieren von einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.

Module

Als vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen beraten wir Sie in zwei Modulen des go-digital Förderprogramms: Digitalisierte Geschäftsprozesse und Digitale Markterschließung.

Digitalisierte Geschäftsprozesse

Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, z.B. für Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme, Buchhaltungs- und anderen zentralen IT-Systemen.

Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.

Digitale Markterschließung

Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz z.B. als Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing.

Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.

IT-Sicherheit

Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/geplanter IKT-Infrastruktur, Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme.

Ziel: Vermeidung von Schäden/Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität.

Wer wird gefördert?

Die go-digital Förderung richtet sich an rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, die folgende Kriterien erfüllen. Freiberufler sind ausgenommen.

  • unter 100 Beschäftigte (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung

Ablauf der go-digital-Förderung

1. Potentialanalyse

In einem Workshop sprechen wir über das Projekt, welches Sie im Rahmen Ihrer Digitalisierungsstrategie realisieren möchten und leiten Potentiale und mögliche Maßnahmen ab. Diese Phase ist für Sie kostenfrei.

2. Beratungsvertrag

Sobald wir Ihre Ziele kennen und gemeinsam den notwendigen Beratungsumfang festgelegt haben, halten wir dies einem Beratungsvertrag fest. Dieser umfasst: das Projektziel, den Projektplan, die Anzahl der Beratungstage, das vereinbarte Honorar sowie Ihre Eigenbeteiligung. Der Beratungsvertrag wird erst dann wirksam, wenn die Fördermittel gebilligt werden.

3. Förderantrag

Sie müssen sich um nichts kümmmern. Wir stellen dann den Förderantrag für das Förderprogramm go-digital für Sie.

4. Förderungsbeginn

Nach der Zusage für die Förderung kann mit der Beratungsleistung und der Umsetzung begonnen werden. Wir stellen nach der Projektlaufzeit eine Rechnung inkl. Leistungsnachweis. Nach erfolgreicher Prüfung erhält digital.manufaktur den Zuschuss und Ihnen wird vom BMWi eine De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

Sprechen Sie uns an

Gerne beraten wir Sie zum go-digital Förderprogramm und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns noch heute an!

[Hinweis vom 11.05.2022]: Aktuell nimmt das BMWK keine Neubewilligungen für go-digital vor, da das Programm der vorläufigen Haushaltsführung unterliegt. Sobald Neubewilligungen wieder möglich sind, gibt das Ministerium es auf seiner Webseite bekannt.