Endspurt im E-Commerce: Ab dem 27. September 2026 greift die EmpCo-Richtlinie – ist dein Shop bereit?

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21. September 2026
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Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition, Richtlinie (EU) 2024/825) bringt weitreichende Änderungen für alle Unternehmen mit sich, die im B2C-Bereich verkaufen. 

Neben dem viel diskutierten Vorgehen gegen „Greenwashing“ führt das Gesetz konkrete, neue vorvertragliche Informationspflichten ein, die direkt im Kaufanbahnungsprozess (z. B. im Online-Shop am Produkt oder im Checkout) erfüllt werden müssen. 

Welche Änderungen bringt die Richtlinie konkret mit sich?

Haltbarkeit und gesetzliche Gewährleistung 


Die neuen harmonisierten Grafiken der EU sind der sichtbarste Kern der EmpCo-Pflichten zur Produkthaltbarkeit:

  • Hinweis auf das Gewährleistungsrecht: Händler:innen müssen künftig deutlich sichtbarer als bisher auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts (Mängelhaftung) hinweisen. Dieser Hinweis muss hervorgehoben und vor Vertragsschluss (z. B. im Checkout-Prozess) platziert werden.

  • Gewerbliche Haltbarkeitsgarantie: Bieten Hersteller:innen eines Produkts eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren an, müssen die jeweiligen Händler:innen die Verbraucher:innen vor dem Kauf zwingend darüber informieren.

Mehr zum Thema Gewährleistungs- und GARAN-Label findest du hier.

Reparierbarkeit und Ersatzteile

  • Kundendienst und Reparatur: Verbraucher:innen müssen vor dem Kauf klare Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst- und Reparaturdienstleistungen erhalten.

  • Ersatzteile: Sofern Hersteller:innen diese Informationen bereitstellen, müssen Händler:innen über die Verfügbarkeit, die Kosten und das Bestellverfahren für Ersatzteile informieren.

  • Reparierbarkeits-Score: Gibt es für ein Produkt einen auf nationaler oder EU-Ebene festgelegten Reparierbarkeits-Score (wie in Frankreich bereits üblich), muss dieser künftig ausgewiesen werden.

Software-Updates und digitale Einschränkungen

Besonders bei Elektronik und "smarten" Geräten kommen neue Pflichten auf Händler:innen zu:

  • Dauer von Updates: Es muss der Mindestzeitraum angegeben werden, in dem der Hersteller Software- und Sicherheitsupdates zur Verfügung stellt.

  • Leistungseinbußen: Händler:innen müssen auf mögliche negative Auswirkungen von Software-Updates hinweisen (z. B., wenn ein Update bekanntermaßen die Akkulaufzeit verkürzt).

  • Fremdzubehör: Es muss zwingend darüber informiert werden, wenn die Funktionalität des Produkts eingeschränkt wird, sobald man Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien (z. B. Druckerpatronen) oder Zubehör von Drittanbietenden verwendet.

Abhilfe für die Informations-Pflichten über Produkte kann auch der Digitale Produktpass sein. Hier findest du alles, was du über den DPP wissen musst.

Schluss mit vagen Umwelt-Versprechen

Zwar sind dies streng genommen Werbe-Einschränkungen, sie wirken sich aber wie Informationspflichten aus, da Aussagen künftig detailliert belegt werden müssen:

  • Zukunftsversprechen: Wer mit Zielen wirbt (z. B. "Klimaneutral bis 2040"), muss einen detaillierten, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen bereitstellen, der regelmäßig von externen Sachverständigen geprüft wird.

  • Kompensation (Offsets): Produkte dürfen nicht mehr als "klimaneutral" beworben werden, wenn dies rein auf der Kompensation von CO₂-Emissionen (z. B. durch das Pflanzen von Bäumen) beruht.

  • Keine vagen Begriffe: Pauschale Aussagen wie "umweltfreundlich" oder "ökologisch" sind verboten, wenn die hervorragende Umweltleistung nicht direkt am Produkt spezifiziert und für Verbraucher:innen transparent nachweisbar ist. Auch eigene "Öko-Siegel" ohne staatliche oder unabhängige Zertifizierungssysteme im Hintergrund sind tabu.

Was du als Händler jetzt tun solltest

PIM-Systeme und Datenarchitektur massiv erweitern

Damit die neuen Pflichten im Frontend automatisiert und fehlerfrei ausgespielt werden können, muss die IT die Datenbasis im PIM (Product Information Management) oder ERP-System umbauen:

  • Neue Pflichtfelder: Es müssen Dutzende neue Attribute angelegt werden. Dazu gehören unter anderem die Garantielaufzeit in Monaten, die garantierte Dauer von Software-Updates, Reparierbarkeits-Scores und Angaben zur Ersatzteilversorgung.

  • Lieferanten-Onboarding (Datensourcing): Diese granularen Daten müssen strukturiert von den Hersteller:innen importiert werden. IT-Teams müssen API-Schnittstellen oder CSV-Importe anpassen, andernfalls droht ein manuelles Pflege-Chaos.

  • Dokumenten-Hosting: Wenn das Marketing mit „Zukunftsversprechen“ (z. B. klimaneutral bis 2030) wirbt, verlangt das Gesetz einen detaillierten Maßnahmenplan, der von unabhängigen Prüfern verifiziert ist. Die IT muss sicherstellen, dass diese Audit-Berichte rechtssicher gehostet und direkt am Produkt verlinkt sind.

Die „Schwarze Liste“ in der Systemlogik und UX

Die Richtlinie fügt den EU-Regeln über unlautere Geschäftspraktiken neue absolute Verbote hinzu, die tief in die UX und Shop-Logik eingreifen:

  • Keine Halbwahrheiten bei Attributen: Ein Produkt darf nicht mehr pauschal über automatisierte Shop-Filter als „100 % recycelt“ markiert werden, wenn sich das eigentlich nur auf die Verpackung bezieht. Das PIM muss künftig exakt zwischen Produkt- und Verpackungseigenschaften trennen.

  • UX-Verbot für „geplante Obsoleszenz“: Händler:innen und Hersteller:innen dürfen Verbraucher:innen nicht mehr, etwa über Software-Prompts am Gerät oder in angebundenen Apps, dazu auffordern, Verbrauchsmaterialien (wie Druckerpatronen oder Wasserfilter) früher auszutauschen, als es technisch wirklich nötig ist.

  • Rechtskonforme Label-Logik: Die Shop-Logik muss streng filtern. Nur offizielle, staatliche oder durch unabhängige Dritte zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel dürfen überhaupt im Frontend gerendert werden. Interne, selbst entworfene „Öko-Tipps“-Icons des Marketing-Teams müssen technisch blockiert werden.

Trennung von B2C und B2B (Routing)

Die EmpCo-Richtlinie zielt explizit auf den Schutz von Endverbraucher:innen ab. Reine B2B-Shops sind von diesen strengen Informationspflichten weitgehend ausgenommen.

Die technische Konsequenz: Betreibst du einen hybriden Shop, muss die Software dynamisch reagieren. Je nachdem, ob ein User als Geschäftskund:in oder Privatkund:in eingeloggt ist, müssen die EU-Labels und zwingenden Informationsblöcke entsprechend ein- oder ausgeblendet werden.

Sanktionsrisiken (Warum die IT Priorität hat)

Werden die Vorgaben bis zum 27. September 2026 nicht systemisch umgesetzt, drohen nicht nur klassische Abmahnungen durch Mitbewerber:innen. Bei systematischen Verstößen sind empfindliche behördliche Strafen möglich, die im Extremfall Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes umfassen können.

Fazit: Keine Zeit mehr für Ausreden – die Uhr tickt

Die EmpCo-Richtlinie ist weit mehr als nur ein kurzes juristisches Update für die AGB. Sie ist ein tiefgreifender Eingriff in die IT-, Daten- und Frontend-Architektur deines E-Commerce-Setups.

Da der Stichtag am 27. September 2026 unmittelbar bevorsteht, zählen jetzt sprichwörtlich die Tage. Wer seine PIM-Systeme jetzt rechtzeitig aufrüstet, saubere Prozesse für das Datensourcing etabliert und unzulässige Umwelt-Claims rigoros aus dem Shop verbannt, schützt sich nicht nur vor empfindlichen Bußgeldern. 

Du machst deinen Shop zudem zukunftssicher für die nächsten großen EU-Gesetze wie den Digitalen Produktpass (DPP) und baust durch maximale Transparenz echtes Vertrauen bei deinen Kund:innen auf.

Weitere wichtige Gesetzesänderungen im Überblick

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur EmpCo-Richtlinie auf einen Blick

An diesem Stichtag treten die neuen Informationspflichten der EmpCo-Richtlinie endgültig in Kraft. Ab diesem Tag müssen Online-Shops im B2C-Bereich europaweit unter anderem die neuen EU-Labels zur Gewährleistung integrieren und strengere Regeln gegen Greenwashing einhalten.

Nein, die EU trennt hier streng. Das Gewährleistungs-Label ist ein standardisierter Hinweis auf die gesetzliche Mängelhaftung und muss bei jedem physischen Produkt angezeigt werden. Das Garantie-Label hingegen darf nur bei Produkten eingeblendet werden, für die der Hersteller eine kostenlose, gewerbliche Garantie von mehr als zwei Jahren anbietet.

Ja. Für die Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung und zur gewerblichen Haltbarkeitsgarantie gibt die EU feste „harmonisierte Etiketten“ vor. Eigene Icons oder abweichende Formulierungen sind für diesen spezifischen Zweck nicht zulässig.

Nein. Die Richtlinie zielt explizit auf den Schutz von Endverbraucher:innen (B2C) ab. Wenn du jedoch einen hybriden Shop betreibst (B2B und B2C gemischt), muss deine Shop-Software so konfiguriert sein, dass sie die Pflichtinformationen für B2B-Kund:innen rechtssicher ausblenden kann.

Nur unter strengen Auflagen. Wenn die behauptete Klimaneutralität ausschließlich auf der Kompensation von CO₂-Emissionen (z. B. durch Investitionen in Waldschutzprojekte) beruht, ist der Begriff künftig am Produkt verboten. Aussagen müssen zudem detailliert und transparent belegt werden.

Nein, es sind zwei verschiedene Gesetze, die sich aber ergänzen. Die EmpCo-Richtlinie regelt jetzt, welche Infos du im Shop anzeigen musst. Der Digitale Produktpass wird in den nächsten Jahren schrittweise Pflicht und dient dann als die zentrale Datenbank, aus der dein Shop diese Daten automatisch auslesen kann.

Lass uns deinen Shop rechtssicher machen

Unser Team aus E-Commerce-Entwickler:innen und Legal-Tech-Expert:innen hilft dir dabei, die neuen Anforderungen schnell und pragmatisch in dein Shop-System zu integrieren – vom Frontend-Label bis zum B2B/B2C-Routing im Backend.