Digital Sign: Verträge online abschließen

B2B E-Commerce Checkout

Beim Bäcker brauchen wir sie nicht. Auch herkömmliche Käufe im Online Shop funktionieren ohne sie. Doch schon beim Handy-Vertrag kommen wir nicht um sie herum: Die Unterschrift. Zahlreiche Verträge bedürfen, um rechtskräftig zu sein, der Schriftform. Auch wenn der Verkaufsprozess in weiten Teilen digitalisiert wurde, hier stockte es regelmäßig. Und es wurde analog. 

Das war schlecht fürs Geschäft: Verträge ausdrucken, zusenden, unterschreiben, zurücksenden – das braucht nicht nur Zeit, sondern birgt auch die Gefahr, dass der Kunde noch einmal reflektiert und sich möglicherweise gegen die Transaktion entscheidet. Die elektronische Signatur verhindert diesen Bruch und ermöglicht eine vollständige Digitalisierung des Verkaufsprozesses. Eine Entwicklung, von der auch Online Shops zunehmend profitieren. Das finden wir richtig gut.

Quelle: Adobe

Sign Agreement inklusive

Um Verträge im Online-Business rechtskräftig abschließen zu können, muss ein entsprechendes Tool in das Shopsystem integriert werden. Adobe Commerce-Nutzer haben beispielsweise mit Adobe Sign die Möglichkeit, digitale Unterschriftsprozesse in die Customer Journey einzubetten. 

Nehmen wir einen Handy-Shop. Der Kunde entscheidet sich für ein handy und möchte auch gleich einen Nutzungsvertrag abschließen. Im Checkout hat er jetzt die Option, online zu unterschreiben. Assignment in wenigen Minuten. Der Kunde verlässt den Shop – mit handy und Nutzungsvertrag. Einfach per Klick.

Quelle: Adobe
Quelle: Adobe
Quelle: Adobe

Ganz sicher

Der Gesetzgeber zieht mit: So sind laut der eIDAS Verordnung elektronische Unterschriften in der gesamten EU ebenso rechtsgültig wie handschriftliche. 

Je nach Anwendungsmöglichkeit unterscheiden wir zwischen elektronischen und digitalen Signaturen. 

Eine elektronische Unterschrift ist ein “elektronischer Sound, Symbol oder Prozess, der an einen Vertrag oder eine andere Aufzeichnung angehängt oder logisch damit verbunden ist, die auf elektronischem Wege erstellt, gesendet, kommuniziert, empfangen oder gespeichert wird.” (Quelle: SSL.com) Eine elektronische Signatur ist also eher für die Identifizierung eines Vertrages oder einer Aufzeichnung geeignet. Eine digitale Signatur dagegen wird dafür genutzt, die Identität des Unterzeichners und die Integrität und Korrektheit des Dokuments zu gewährleisten. Hier will man also garantieren, dass die Unterschrift im pdf auch von der jeweiligen Person stammt.

Damit die digitale Signatur wirklich sicher ist, wird eine spezielle Technologie verwendet, die sogenannte Public Key Infrastructure (PKI). Diese wurde extra für diese Art des digitalen Unterschreibens kreiert und garantiert nicht nur Sicherheit, sondern auch universelle Akzeptanz. Die Unterschrift gilt also länder- und kontinentübergreifend.

Unter anderem folgende Dokumente kommen für eine digitale Signatur in Frage:

  • Briefe
  • Kaufverträge
  • Genehmigungen
  • Miet- oder Leasingverträge
  • Haftungs- oder Verzichtserklärungen
  • Finanzdokumente

Wenn ein Anbieter die Nutzung einer digitale Signatur ermöglicht, dann muss diese dem US-amerikanische ESIGN Act und der UETA sowie der Verordnung der Europäischen Union über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) entsprechen. Erkennen lässt sich das am sogenannten QES-Zertifikat. Eine Auflistung potenzieller Anbieter finden Sie hier.

Damit können Online-Shop-Betreiber auf das rechtskonforme Zustandekommen bauen.