Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Was Onlineshops jetzt tun müssen
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im E-Commerce ist dringender denn je. Bis zum 28. Juni 2025 müssen alle Onlineshops und E-Commerce-Plattformen barrierefrei sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte Sie jetzt unternehmen müssen, um die Anforderungen des BFSG fristgerecht zu erfüllen.
BFSG 2025: Die Zeit drängt!
Der Stichtag rückt immer näher: Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Für Betreiber von Onlineshops bedeutet das die dringende Verpflichtung, jetzt aktiv zu werden.
Das Gesetz schreibt vor, dass alle digitalen Produkte und Dienstleistungen bis zu diesem Zeitpunkt so gestaltet sein müssen, dass sie für alle Nutzer:innen zugänglich sind – sei es durch klare und verständliche Inhalte, durch eine einfache Navigation oder durch die Unterstützung von assistiven Technologien.
Es gibt klare Fristen für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit:
Ab 2025: Neue Online-Produkte müssen von Anfang an barrierefrei sein.
Übergangsfrist bis 2030: Bestehende digitale Angebote müssen bis spätestens 2030 vollständig barrierefrei sein.
Diese Übergangsfrist soll den Unternehmen Zeit geben, ihre bestehenden Systeme und Websites schrittweise anzupassen. Wichtig ist jedoch, dass jede wesentliche Änderung an bestehenden digitalen Angeboten sofort barrierefrei sein muss.
Das heißt, wenn ein Onlineshop nach 2025 eine größere Überarbeitung erfährt – sei es ein neues Design, eine funktionale Erweiterung oder ein technisches Update – muss dieser Teil sofort den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen.
Auch die Einführung eines neuen Produkts oder einer neuen Produktkategorie gilt als wesentliche Änderung. Diese muss nicht nur barrierefrei zugänglich und bestellbar sein, sondern kann auch Anpassungen in anderen Bereichen wie Navigation, Header, Kategorieseiten, Suche, Checkout, Warenkorb sowie rechtliche Seiten (Impressum, AGB, Datenschutz) erfordern.
Für die Betreiber von Onlineshops bedeutet dies, dass sie Anpassungen nicht bis zum letzten Moment aufschieben sollten. Eine schrittweise Umsetzung der Barrierefreiheit kann sowohl den Aufwand als auch das Risiko rechtlicher Konsequenzen minimieren.
Angesichts der kurzen Zeitspanne bis 2030 und der unmittelbaren Anforderungen bei wesentlichen Änderungen ist es unerlässlich, bereits jetzt mit der Umstellung zu beginnen.
Was passiert, wenn mein Onlineshop nicht rechtzeitig barrierefrei ist?
Die Nichteinhaltung des BFSG kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:
Bußgelder: Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder von 10.000 € bis 100.000 € verhängen.
Rechtliche Risiken: Unternehmen drohen rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs, Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln sowie Sanktionen bei Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten.
Klagemöglichkeiten: Verbraucher:innen und Verbände können gegen Verstöße klagen.
Für welche Onlineshops gilt das BFSG?
Das BFSG gilt grundsätzlich für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro. Die folgenden Regelungen gelten speziell für den E-Commerce:
Das BFSG betrifft in erster Linie B2C-Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen direkt an Endverbraucher:innen verkaufen.
B2B-Onlineshops sind in der Regel nicht betroffen, da das Gesetz primär Endverbraucher:innen adressiert. Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: Wenn ein B2B-Onlineshop auch Endverbraucher:innen bedienen könnte oder tatsächlich bedient, können die Regelungen des BFSG trotzdem zur Anwendung kommen.
Es ist daher wichtig, dass B2B-Onlineshops klar als solche gekennzeichnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ausnahmen:
Kleine Dienstleister mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für B2C-Onlineshops, die sich direkt an Endverbraucher:innen richten.
Belastungsausnahme: Unternehmen können eine Ausnahme beantragen, wenn die Barrierefreiheitsanforderungen als unverhältnismäßige Belastung angesehen werden. Achtung: Diese Ausnahme muss im Verfahren beantragt werden und ist schwer durchzusetzen.
Welche Barrierefreiheits-Anforderungen gelten für Onlineshops?
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Onlineshops sind in verschiedenen Verordnungen und Normen definiert. Während öffentliche Stellen die Kriterien der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) erfüllen müssen, sind für private Unternehmen wie Onlineshops insbesondere die technischen Anforderungen der DIN EN 301 549 relevant.
Diese Norm legt fest, welche Kriterien Produkte und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik erfüllen müssen, um als barrierefrei zu gelten. Ein besonders wichtiges Kapitel der DIN EN 301 549 ist das Kapitel 9, in dem spezifische Anforderungen an Webseiten festgelegt werden.
Diese Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), einem international anerkannten Standard für die Barrierefreiheit im Web, der in den USA auch als gesetzliche Grundlage dient.
Für Onlineshops ist es wichtig, mindestens den WCAG AA-Standard zu erfüllen, um eine gute Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dieser Standard umfasst unter anderem Anforderungen an
die Lesbarkeit von Texten,
die Bedienbarkeit interaktiver Elemente
sowie die visuelle Darstellung von Inhalten.
Für eine exzellente Barrierefreiheit wird die Einhaltung des WCAG AAA-Standards empfohlen, der noch strengere Anforderungen stellt.
Digitale Barrierefreiheit: Wirtschaftliche Chance für Unternehmen
Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance. Denn ein barrierefreier Onlineshop eröffnet Ihnen den Zugang zu einem größeren Kundenkreis. Menschen mit Behinderungen und ältere Nutzer:innen stellen einen wachsenden Teil der Bevölkerung dar. Wer ihre Bedürfnisse ignoriert, verschenkt Umsatzpotenzial.
Digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderung
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren Ende 2023 in Deutschland 7,9 Millionen Menschen schwerbehindert. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung sind das 9,3 %, also fast jede:r Zehnte in Deutschland.
Digitale Technologien bieten Menschen mit Behinderungen viele Möglichkeiten, ein selbstbestimmteres Leben zu führen, indem sie den Zugang zu Online-Shopping, sozialen Netzwerken sowie kulturellen und beruflichen Angeboten erleichtern.
Viele Menschen stoßen im Internet jedoch auf Barrieren wie komplizierte Texte, ungeeignete Farben und störende Animationen, die sie daran hindern, digitale Angebote uneingeschränkt zu nutzen. Diese Barrieren zeigen, dass trotz der Potenziale der digitalen Welt die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen oft noch nicht umfassend gewährleistet ist.
Auch ältere Menschen sind betroffen
Die digitale Barrierefreiheit wird durch den demografischen Wandel weiter an Bedeutung gewinnen. Nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der Menschen im Rentenalter (ab 67 Jahren) in Deutschland bis 2035 um rund 4 Millionen auf mindestens 20 Millionen ansteigen.
Mit zunehmendem Alter nimmt häufig die Seh- und Reaktionsfähigkeit ab, was die Nutzung digitaler Angebote erschweren kann. So haben ältere Menschen beispielsweise oft Schwierigkeiten, schwache Kontraste wahrzunehmen und Farben wie Grün, Blau oder Violett zu unterscheiden, da die Augenlinse im Alter mehr violettes Licht herausfiltert.
Barrierefreies Webdesign, das diese Aspekte berücksichtigt, z.B. durch größere Schriften, hohe Kontraste und einfache Navigationsstrukturen, verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für ältere Nutzerinnen und Nutzer, sondern erhöht auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit der Website. Dieses inklusive Designprinzip stellt sicher, dass digitale Inhalte für Menschen aller Altersgruppen zugänglich und nutzbar sind.
Digitale Barrierefreiheit ist für alle relevant!
Oft wird angenommen, dass barrierefreies Webdesign ausschließlich den Bedürfnissen von alten Menschen oder Menschen mit Behinderungen dient. Die Realität zeigt jedoch, dass diese Prinzipien für jede und jeden von uns in verschiedenen Alltagssituationen relevant sind.
Barrierefreie Gestaltungselemente verbessern die Nutzererfahrung in den unterschiedlichsten Kontexten, sei es bei grellem Sonnenlicht, wenn Kontraste die Lesbarkeit auf mobilen Geräten retten, oder beim Multitasking, wenn nur eine Hand zur Navigation frei ist. Auch bei vorübergehenden Verletzungen wie einem gebrochenen Arm oder in Stresssituationen, in denen schnelle und intuitive Bedienbarkeit gefragt ist, erweist sich barrierefreies Design als entscheidend.
Diese alltäglichen Beispiele verdeutlichen, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Frage der sozialen Verantwortung oder der Rechtskonformität ist, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer guten Webpraxis, die die Nutzbarkeit für alle Benutzer:innen erhöht. Ob jung oder alt, mit oder ohne Behinderung, jede:r kann von einem barrierefreien und inklusiven Web profitieren.
Die häufigsten Fehler bei der Barrierefreiheit in Onlineshops
Die WebAIM „Accessibility Analysis of the Top 1,000,000 Home Pages“ ist eine umfassende Studie, die jährlich durchgeführt wird, um den Stand der Barrierefreiheit der meistbesuchten Websites weltweit zu analysieren. Der Bericht für das Jahr 2024 zeigt, dass rund 96% der analysierten Webseiten mindestens ein Fehlerkriterium im Bereich Barrierefreiheit aufweisen.
Das sind die häufigsten Barrierefrei-Fehler aus dem WebAIM-Studie:
Zu geringer Kontrast: Auf 83,9 Prozent der untersuchten Websites ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. Dies erschwert es sehbehinderten Nutzer:innen das Erkennen und Lesen der Inhalte.
Fehlende Alternativtexte bei Bildern: Auf 61,3% der Websites fehlen Alternativtexte für Bilder. Diese sind für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern unerlässlich, um den Inhalt von Bildern zu verstehen.
Fehlerhafte oder unklare Linktexte: Etwa 50,1% der Webseiten enthalten Linktexte, die unklar oder schwer verständlich sind. Dies kann die Navigation erheblich erschweren, da die Nutzerinnen und Nutzer nicht erkennen können, wohin ein Link führt.
Fehlende Beschriftungen von Formularen: Auf 46,1% der Websites sind Formularelemente nicht korrekt beschriftet. Dies erschwert die Nutzung von Formularen insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern, die auf klare und verständliche Beschriftungen angewiesen sind.
Auch der von der Aktion Mensch und Google veröffentlichte Testbericht 2024 zur Barrierefreiheit deutscher Onlineshops zeigt, dass viele Onlineshops noch erhebliche Mängel in diesem Bereich aufweisen. Das Ergebnis: Nur ein Fünftel der meistbesuchten Webshops in Deutschland ist in Teilen barrierefrei.
Hier die häufigsten Barriefrei-Fehler in deutschen Onlineshops aus dem Bericht von Aktion Mensch und Google:
Mangelnde Tastaturbedienbarkeit: Nur 15 der 71 untersuchten Webseiten sind allein über die Tastatur bedienbar. Für viele Menschen mit Behinderungen, die keine Maus bedienen können, ist dies eine Grundvoraussetzung für die Nutzung eines Onlineshops.
Kein sichtbarer Tastaturfokus: Viele Webseiten bieten keinen sichtbaren Tastaturfokus, sodass sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen nicht erkennen können, welches Element sie gerade ausgewählt haben.
Unlogische Tab-Reihenfolge: Eine falsche oder unlogische Tab-Reihenfolge macht es Nutzer:innen mit Behinderungen oft unmöglich, durch den Onlineshop zu navigieren und Produkte auszuwählen.
Störende Banner und Overlays: Eingeblendete Inhalte wie Banner oder Cookie-Overlays, die den Hauptinhalt verdecken und sich nur schwer schließen lassen, stellen eine weitere Hürde für die barrierefreie Nutzung dar.
Diese häufigen Fehler zeigen, dass Onlineshops noch viel tun müssen, um barrierefrei zu werden und allen Nutzer:innen ein gleichberechtigtes Einkaufserlebnis zu bieten.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Onlineshop
Um sicherzustellen, dass Ihr Onlineshop barrierefrei und für alle Nutzer:innen zugänglich ist, sind gezielte Maßnahmen erforderlich. Google und die Aktion Mensch empfehlen Unternehmen, diese 4 Schritte zu befolgen, um ihr digitales Angebot inklusiver zu gestalten:
1. Auditing: Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit
Eine gründliche Analyse der aktuellen Barrierefreiheit Ihres Onlineshops ist der erste Schritt. Dabei sollten Sie systematisch vorgehen und anerkannte Standards wie die oben erwähnten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) nutzen, um Schwachstellen zu identifizieren. Folgende Vorgehensweisen können dabei hilfreich sein:
Automatisierte Tests: Nutzen Sie Tools wie Google Lighthouse, um grundlegende Accessibility-Elemente wie Kontraste, Schriftgrößen, Labels, Touch Targets oder Alt-Text zu überprüfen.
Qualitative Tests: Automatisierte Tests sollten durch manuelle Überprüfungen ergänzt werden. Verwenden Sie Browser-Erweiterungen wie Wave von WebAIM für detaillierte Analysen. Ein Screenreader-Check (z.B. mit Google Talkback, Apple VoiceOver, NVDA oder JAWS) ermöglicht es Ihnen, Ihre Website aus der Perspektive von Nutzer:innen zu betrachten, die auf Sprachsteuerung angewiesen sind.
Expertenmeinung: Binden Sie externe Expert:innen und Menschen mit Behinderungen in den Auditprozess ein. So erhalten Sie eine objektive Bewertung und wertvolle Einblicke, die Ihnen helfen, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.
2. UX Design: Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigen
Barrierefreie Designprinzipien sollten bereits in der Planungsphase Ihres Onlineshops berücksichtigt werden. Wichtige Aspekte sind dabei:
Übersichtliches Layout: Ein einfaches und benutzerfreundliches Design, das sich an gängigen Nutzergewohnheiten orientiert, erleichtert die Navigation.
Hoher Kontrast und lesbare Schriften: Achten Sie auf gut lesbare Texte und einen ausreichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund.
Intuitive Navigation: Ihre Website sollte sowohl mit der Maus als auch mit der Tastatur oder einem Touchscreen leicht zu bedienen sein.
3. Entwicklung: Barrierefreiheit als integralen Bestandteil betrachten
Bei der Produktentwicklung sollten Barrierefreiheits-Aspekte von Anfang an berücksichtigt werden:
Priorisierung wichtiger User Journeys: Besonders kritische Prozesse wie der Kaufprozess sollten überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass sie für alle Nutzer:innen zugänglich sind.
Externe Expertise einbeziehen: Wenn Sie nicht über die notwendige Expertise im eigenen Haus verfügen, ist es sinnvoll, externe Expertinnen und Experten hinzuzuziehen. Diese begleiten den Entwicklungsprozess und stellen sicher, dass Barrierefreiheit nachhaltig in Ihre Prozesse integriert wird.
4. Testen: Barrierefreiheit regelmäßig überprüfen
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Ziel, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßiges Testen erfordert:
Kombinieren Sie automatisierte und manuelle Tests: Verwenden Sie eine Kombination aus automatisierten Tools und manuellen Tests durch Menschen mit Behinderungen, um technische und subtile Barrieren aufzudecken.
Kontinuierliche Überprüfung: Nach jeder Überarbeitung oder Einführung neuer Funktionen sollte die Barrierefreiheit erneut getestet werden, um sicherzustellen, dass alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkten Zugang zu Ihren Inhalten haben.
Wie Künstliche Intelligenz Barrierefreiheit unterstützen kann
Moderne KI-Technologien bieten vielfältige Möglichkeiten, die Barrierefreiheit von Webseiten zu verbessern. Sie können gezielt eingesetzt werden, um bestimmte Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zu erfüllen.
Darüber hinaus entwickeln sich Chatbots wie Gemini, ChatGPT oder Claude zunehmend zu umfassenden digitalen Assistenten, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Webseiten barrierefreier zu gestalten. Im Folgenden werden einige Anwendungsbeispiele beschrieben:
Vereinfachung der Sprache
Mit Large Language Models (LLMs) können Sie die sprachliche Komplexität Ihrer Websites anpassen. Dies erleichtert den Zugang zu den Inhalten für Menschen mit Leseschwierigkeiten, z.B. Legastheniker:innen, oder für Nutzer:innen, deren Muttersprache nicht die Sprache der Website ist.
Code-Analyse
KI-Tools können den Quellcode von Webseiten auf die Einhaltung der WCAG-Standards überprüfen und während der Entwicklung Vorschläge für notwendige Anpassungen machen. Dies hilft Entwickler:innen, potenzielle Barrieren frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Bildbeschreibungen und Alt-Texte
Fortschrittliche multimodale Sprachmodelle ermöglichen die Analyse und Beschreibung von Bildern. Diese KI-gestützten Beschreibungen unterstützen blinde oder sehbehinderte Nutzer:innen, die auf Screenreader angewiesen sind, indem sie die visuellen Inhalte einer Webseite besser verständlich machen.
Darüber hinaus können Nutzer:innen innerhalb solcher Anwendungen mündliche oder schriftliche Fragen stellen, um detailliertere Informationen zu einem Bild zu erhalten.
Automatische Untertitel
KI-Technologien ermöglichen die automatische Generierung von Echtzeit-Untertiteln in verschiedenen Sprachen in Browsern, Webanwendungen oder auf Smartphones. Dies eröffnet insbesondere Menschen mit Hörbehinderungen neue Möglichkeiten der Teilhabe.
Ergänzende Funktionen wie „Text-to-Speech“ ermöglichen sogar Gespräche ohne Ton. KI-generierte Transkriptionen von Video- oder Audio-Inhalten ermöglichen gehörlosen und schwerhörigen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen.
Checkliste: Barrierefreiheit für Onlineshops
Wir von dmf unterstützen E-Commerce-Unternehmen dabei, ihren Onlineshop barrierefrei zu gestalten. Dazu haben wir eine Checkliste erstellt, mit deren Hilfe Sie die Barrierefreiheit in Ihrem Shop Schritt für Schritt umsetzen können.
Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen
Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der sorgfältige Planung, technische Anpassungen und gegebenenfalls Schulungen erfordert. Unternehmen, die jetzt nicht handeln, laufen Gefahr, den Anschluss zu verlieren und die gesetzlichen Anforderungen nicht fristgerecht zu erfüllen.
Die Zeit bis zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes 2025 ist knapp und jedes weitere Zögern erhöht das Risiko, rechtliche Konsequenzen zu tragen und Marktchancen zu verpassen. Handeln Sie jetzt, um Ihre digitalen Angebote rechtzeitig und vollständig barrierefrei zu gestalten.
Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Vorhaben. Nutzen Sie unsere Expertise, damit Ihr Unternehmen die Anforderungen des BGG 2025 fristgerecht erfüllt und von den Vorteilen der Barrierefreiheit profitiert. Sichern Sie sich eine rechtssichere Position und erschließen Sie sich neue Marktpotenziale, indem Sie Ihren Onlineshop barrierefrei gestalten!